allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Vertragsgegenstand und Leistungsverpflichtungen

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von TRIDOX Tools & Technosystems CAD/FEM Aus- und Weiterbildungen (offene Schulungen, Firmen-Schulungen/Coaching), wie auch TRIDOX Tools & Technosystems CAD/FEM-Konstruktion und Berechnungsdienstleistungen.
  2. Die Angebote sind soweit freibleibend. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die ordentliche Auftragsbestätigung festgelegt. Die Anmeldung zu einer Schulung, Coaching respektive Training ist nur schriftlich, auch per E-Mail, möglich und findet in der Reihenfolge des Eingangs Berücksichtigung.
  3. TRIDOX Tools & Technosystems ist berechtigt, für zu erbringende Leistungen Dritte zu beauftragen.
  4. Sollte sich bei einer offenen Schulung nur ein Kursteilnehmer angemeldet haben, kann TRIDOX Tools & Technosystems dem Kunden das Seminar zum gleichen Preis als individuelle Inhouse-Schulung beim Kunden mit verkürzter Schulungsdauer anbieten oder auf einen nächsten Schulungstermin verweisen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

2 Verpflichtungen des Kunden

  1. Die Vergütung ist mit der Zustellung der Rechnung fällig und durch Überweisung auf das Konto von TRIDOX Tools & Technosystems zu zahlen.
  2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen zu entrichten. Ferner bleibt TRIDOX Tools & Technosystems die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
  3. Die Aufrechnung ist nur mit von TRIDOX Tools & Technosystems unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Hauptforderung zulässig.

 

3 Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste (Kursbeschreibung auf der TRIDOX Tools & Technosystems Webseite / tridox.de ) bzw. dem letzten Stand des schriftlichen Angebotes zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Die Gebühr enthält bei ganztägigen Veranstaltungen in unseren Schulungsräumen ein Mittagessen sowie Pausenverpflegung. Reise- und Hotelkosten des Referenten für im Hause des Kunden durchgeführte Firmenschulungen sind nicht im Preis enthalten und werden separat berechnet.
  2. Eine Nachlassgewährung bei der Anmeldung (geschlossene Firmenschulung) mehrerer Teilnehmer ist nur nach vorheriger Absprache mit TRIDOX Tools & Technosystems möglich, wenn sie mit der verantwortlichen Stelle/Ansprechpartner der Firma erfolgt und schriftlich im letzten Angebot ausgewiesen und bestätigt wird. Treuerabatte gelten nur für die Trainings, die in der Termin- und Preisliste von TRIDOX Tools & Technosystems ausgeschrieben sind. Individuelle sowie Inhouse-Schulungen sind von dieser Rabattgewährung ausgeschlossen.

 

4 Garantie (CAD-FEM Schulungen)

  1. Sollte ein Teilnehmer innerhalb der Schulungszeit erkranken garantiert TRIDOX Tools & Technosystems die Möglichkeit in einem der nächstmöglichen Schulungszyklen den Teilnehmer bei bereits bezahlten Kursgebühren zu schulen.
  2. Fällt ein Teilnehmer komplett krankheitsbedingt aus, besteht ebenfalls die Möglichkeit bei nächstmöglichem Schulungszyklus teilzunehmen.

 

5 Stornierung

  1. Die Stornierung durch den Kunden bedarf der Schriftform. Geht die Erklärung bis zu zwei Wochen vor Trainingsbeginn TRIDOX Tools & Technosystems zu, erfolgt sie gebührenfrei.
  2. Bei wirksamer Stornierungserklärung, die weniger als zwei, jedoch spätestens bis eine Woche vor Trainingsbeginn TRIDOX Tools & Technosystems zugeht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Vergütung erhoben.
  3. Bei jeder anderen wirksamen Stornierungserklärung ist die volle Vergütung zu zahlen.
  4. Dem Kunden ist es gestattet, auch einen Ersatzteilnehmer zu stellen. In diesem Falle entfallen eventuelle Stornogebühren.
  5. Bei einer Stornierung ist es dem Kunden gestattet, unter Anrechnung der Stornogebühren an einem anderen stattfindenden offenen Training teilzunehmen.
  6. Dem Kunden ist für die Fälle, in welchem eine Stornogebühr anfällt, der Nachweis gestattet, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.
  7. Ein evtl. bestehendes Widerrufsrecht des Kunden wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.

 

6 Rücktritts- und Änderungsvorbehalt

  1. TRIDOX Tools & Technosystems ist berechtigt sich vom Vertrag zu lösen, falls bei offenen Schulungen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Referent unvorhergesehen zum Schulungstermin arbeitsunfähig erkrankt ist und ein Ersatzreferent nicht mehr organisiert werden kann oder ein unvorhergesehenes Leistungshindernis vorliegt, sofern dieses nicht durch zumutbare Aufwendungen überwunden werden kann und TRIDOX Tools & Technosystems das Hindernis nicht zu vertreten hat.
  2. Im Falle des Absatzes I wird TRIDOX Tools & Technosystems den Kunden unverzüglich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätesten fünf Werktage vor Trainingsbeginn über die Nichtverfügbarkeit des Trainings informieren und dem Kunden unverzüglich die Vergütung erstatten.
  3. TRIDOX Tools & Technosystems ist berechtigt, den Schulungsinhalt und -aufbau dem Stand der Entwicklung anzupassen.

 

7 Haftung CAD-FEM Schulungen und Coaching

  1. Bei Kursausfall oder Terminverschiebung haftet TRIDOX Tools & Technosystems nicht für eventuell angefallene Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TRIDOX Tools & Technosystems.
  2. Die Haftung von TRIDOX Tools & Technosystems, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet TRIDOX Tools & Technosystems, auch für seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, unbeschränkt für Vorsatz und Fahrlässigkeit. TRIDOX Tools & Technosystems haftet dem Kunden nur für solche Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TRIDOX Tools & Technosystems ferner, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

 

8 Aufbewahrung und Geheimhaltungspflichten

  1. Der Auftraggeber/Kunde wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden.

 

9 Sonderregelungen bei CAD-FEM Dienstleistungen (Garantie/Haftung & Erfindungen/Patente)

  1. Der Auftraggeber/Kunde gibt die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen technischen, betriebsspezi­fischen und sonstigen Angaben und Richtlinien vor. Er stellt diese Informationen und/oder den Zugang zu diesen der TRIDOX Tools &Technosystems kostenlos zur Verfügung.
  2. TRIDOX Tools &Technosystems verpflichtet sich nach heutigem Stand der Technik, unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeit des Betriebes, bestmöglicher Sorgfalt zu Aufbewahrung und Aufbereitung der Kundendaten sicherzustellen.
  3. Simulationen setzen eine CAD wie auch FEM-Modellbildung voraus, welche die Realität nur näherungsweise und vereinfachend abbilden können. Die tatsächlichen Zustände in     einem Produkt weichen folg­lich mehr oder weniger stark von den Simulationsergebnissen ab.       Daher sind Produkte, die entsprechend der Simulationsergebnisse gestaltet werden, vom Auftraggeber respektive Kunden/Endkunden in geeigneter Weise zu testen.
  4. Die von TRIDOX Tools & Technosystems verwendeten FEM-Verfahren und Methoden, sind aus heutiger Betrachtung wie auch dem gerecht werden einer modernen Konstruktionsanalyse zusammengestellt.
  5. Es ist jedoch außerordentlich wichtig an dieser Stelle festzuhalten, dass TRIDOX Tools & Technosystems keinerlei Garantie für die richtige Funktion der CAD-FEM Systeme, wie auch über die Richtigkeit zum heutigen Zeitpunkt, der von Autodesk, Dassault Systemes und/oder weiterer CAD-FEM-Hersteller, bekannten wie auch empfohlenen Einstelllungen, Systematiken und Berechnungsverfahren übernehmen können.
  6. Daher ist eine Rückkopplung mit der physikalischen Realität wie zum Beispiel: Labor, Werkstatt, Feld und Dauerversuche, zur Berechnungsgegenprüfung wie auch der späteren „FEM-Systemkalibrierung“ (Feintuning der Randbedingungen, Materialwerte, Berechnungsverfahren) unabdingbar.
  7. Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge seitens TRIDOX Tools & Technosystems im Zusam­menhang eines Vertragsverhältnisses werden die Regelungen des Arbeitnehmererfindungs­gesetzes angewendet, wobei der Auftraggeber/Kunde die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und TRIDOX Tools & Technosystems die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers übernimmt.
  8. Für Beiträge zu Erfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen seitens TRIDOX Tools & Technosystems findet Absatz 7. VII. in analoger Weise Anwendung.

 

10 Urheberrechte

  1. Alle Rechte für die ausgehändigten Schulungsunterlagen, wie CAD/FEM-Bücher, CAD/FEM- Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von TRIDOX Tools & Technosystems ist nicht gestattet.
  2. Die von TRIDOX Tools & Technosystems zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten dienen ausschließlich der Unterstützung einer Wissensvermittlung in den Schulungs- oder Seminar-Veranstaltungen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird ausgeschlossen. Die im Rahmen der Schulung zur Verfügung gestellte Software darf weder ganz noch teilweise kopiert werden.

 

11 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen

  1. Sofern der Auftraggeber/Kunde ebenfalls AGBs verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

 

12 Abschlussbestimmung

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
  2. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schwäbisch Gmünd, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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